Wildcampen in Deutschland: die Grundregel
Das Betretungsrecht erlaubt, die freie Landschaft auf Wegen und ungenutzten Flächen zur Erholung zu betreten (§ 59 BNatSchG) – das Zelten ist davon nicht erfasst. Wer außerhalb von Plätzen zelten will, braucht die Zustimmung der Eigentümer. In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist es nach den Verordnungen der Gebiete in aller Regel verboten.
Die Ausnahme in Brandenburg
Brandenburg erlaubt es ausdrücklich: Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht ein Zelt aufstellen (§ 22 BbgNatSchAG). Wohnwagen und Wohnmobile fallen nicht darunter, und privates Land bleibt privat.
Trekkingplätze: legal im Wald übernachten
Mehrere Naturparke bieten einfache Zeltplätze mitten im Wald, die man vorab online bucht – meist ein ebener Platz für wenige Zelte, oft mit Komposttoilette, ohne Auto-Zufahrt.
| Region | Land | Offizielle Seite |
|---|---|---|
| Pfälzerwald | Rheinland-Pfalz | trekking-pfalz.de |
| Schwarzwald | Baden-Württemberg | trekking-schwarzwald.de |
| Eifel | Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz | trekking-eifel.de |
Saison, Gebühr pro Zelt und Nacht und die Regeln (kein offenes Feuer außerhalb der Feuerstelle, Müll mitnehmen) stehen auf den Seiten der Betreiber – bitte vor dem Besuch prüfen.
